Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft ein Baugenehmigungsverfahren für viele Bauvorhaben nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Behörden, ob das geplante Vorhaben mit den geltenden Vorgaben übereinstimmt, danach folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend wird das Vorhaben fachlich geprüft und am Ende entscheidet die zuständige Stelle über die Genehmigung. Als Orientierung dient dabei die Musterbauordnung (MBO), auf deren Basis sich die Bauordnungen der Länder aufgebaut haben. Trotz dieser gemeinsamen Grundlage weicht die Praxis je Bundesland in wichtigen Punkten voneinander ab. Ausschlaggebend ist die jeweilige Landesbauordnung, denn dort steht unter anderem, welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind und welche unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei oder genehmigungsfrei umgesetzt werden dürfen. Auch geregelt wird, wer Bauvorlagen erstellen und einreichen darf (also wer „bauvorlageberechtigt“ ist) und wie die Behörde das Verfahren im Detail organisiert. Hinzu kommt, dass die Länder ihre Abläufe zunehmend digitalisieren. Ob und wie ein digitales Antragsverfahren verfügbar ist, hängt daher ebenfalls vom Bundesland ab. Wer vorab plant, sollte deshalb nicht nur das allgemeine Verfahrensschema im Blick haben, sondern gezielt die Regelungen in seinem Bundesland prüfen, damit klar ist, welche Schritte tatsächlich erforderlich sind und welche Unterlagen in welcher Form einzureichen sind. Das Verfahren folgt einem Grundmuster – die Ausgestaltung bestimmt das jeweilige Landesrecht.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Aschaffenburg

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Aschaffenburg. Der digitale Bauantrag läuft bayernweit über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Stelle weiterleitet.

Zum BayernPortal (Ortssuche)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Bayern

In Bayern sollten Bauherren vor allem klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder ob es als verfahrensfrei gilt. Gerade bei Umbauten, Anbauten oder Änderungen an der Nutzung kann die Einordnung entscheidend sein, weil davon abhängt, welche Unterlagen benötigt werden und welche Prüfungen stattfinden. Wichtig ist außerdem, dass die Planung zu den Vorgaben aus Bebauungsplan und örtlichen Regeln passt. Wer frühzeitig Rückfragen stellt, vermeidet typische Verzögerungen durch fehlende Nachweise oder unklare Angaben. So schafft man die Grundlage für einen reibungslosen Ablauf.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Aschaffenburg.

Zum Verzeichnis

Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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